Buick Electra Estate Wagon

Buick Electra Estate Wagon V8 / restauriert / CH-Import


Angebot im Kundenauftrag!

Wem der Passat zu klein und die E-Klasse zu normal erscheint, der sollte sich diesen platzvergeudenden US-Frachter mal genauer ansehen:

Der Buick Electra Wagon misst stolze 5,60 Meter – und lässt damit jede Standardgarage wie eine Dackelhöhle aussehen.

Platz für 8 Personen dank 3-er Sitzbank vorn und klappbarer dritter Sitzreihe im Kofferraum.
Ein toller entspannter Cruiser für die gesamte Großfamilie.

Mit sonorem, jedoch nicht zu aufdringlichem V8-Sound schippert man US-typisch stampfend mit dem Dampfer klimagekühlt (funktioniert!) und in eine komfortable Velour-Couch gebettet lässig durch die Lande.
Landstraßen in gemäßigtem Tempo mag der Buick natürlich am liebsten – dies dankt er mit einem relativ sparsamen Verbrauch von ca. 12 Litern auf 100 Kilomter.
Die Fahrt mit dem Riesen macht unheimlich viel Spaß!

Der Wagen wurde im Jahre 1988 erstmals in der Schweiz zugelassen und fand – sorgsam dokumentiert – im Jahre 2017 den Weg zu einem französischen Sammler, welcher alle am Auto durchgeführten Arbeiten ebenso sorgsam dokumentierte.
So liegt außer diversen Rechnungen sowohl aus der Schweiz wie auch aus Frankreich die vollständige Bordmappe zum Fahrzeug vor.
Der französische Eigentümer ließ den Electra umfangreich professionell restaurieren und überwies an den die Arbeiten ausführenden Betrieb dafür ca. 20.000 Euro.
Die Restauration ist mittels einer vorliegenden, umfangreichen Fotodokumentation belegt.

Der gesamte Zustand des Wagens – auch von unten – ist als herausragend zu betrachten.
Es zeigen sich lediglich minimale Spuren der Zeit.

Derzeit verfügt der Buick noch über französische Zulassungsdokumente.
Unser Angebotspreis versteht sich jedoch selbstverständlich inkl. der deutschen Vollabnahme sowie H-Gutachten.

Gerne senden wir Ihnen weitere Detailfotos oder Videos des Fahrzeugs per E-Mail oder per WhatsApp.


Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichem Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag.