Renault Twingo 1,2 Liberty

Renault Twingo 1,2 Liberty / Faltdach / 1. Hand

Der Renault Twingo schlug bei seiner Vorstellung ein wie eine Bombe.
Kein Wunder, definierte er die Kategorie Kleinstwagen doch vollkommen neu.
Praktisches und fröhlich buntes One-Box-Design auf kompakter Fläche, einfache, aber sehr robuste Technik und die für die damalige Zeit sensationellen Details ließen den kleinen Twingo schnell Herzen gewinnen – vor allem natürlich jene der Damenwelt.
Beinraum hinten im Limousinenformat? Kofferraum wie im Kombi? Im Twingo dank der längs verschiebbaren Rückbank kein Problem!
Oder Sie haben spontan Lust auf einen Camping-Kurztrip? Im Twingo lassen sich alle Sitze flach umklappen – voilà…Schlafplatz für zwei!

Unser Twingo hier stammt aus pflegendem Erstbesitz und befindet sich in einem sehr schönen und vollständig originalen Zustand.
Sogar das ab Werk montierte Blaupunkt-Autoradio mit „Twingo“-Schriftzug ist noch vorhanden.
Ebenso liegt die vollständige Bordmappe vor.

Bei unserem Twingo handelt sich um ein Auto der Phase 2: noch mit orangefarbenen Blinkern vorn, dem urprünglichen Armaturenbrett sowie den Sitzen aus den Phase 1-Modellen, jedoch bereits mit Airbags ausgestattet.

Und das Wichtigste: er hat das coole Faltdach an Bord, welches sich in tadellosem Zustand befindet und selbstverständlich dicht ist.

Die Motorhaube und der linke Kotflügel wurden wegen eines Sturmschadens ersetzt und neu lackiert.
Ansonsten befindet sich unser Twingo im Original-Lack.

Fahren tut er natürlich auch, der Twingo – und zwar absolut tadellos. Unsere Überführungsfahrt von knapp 300 Kilometern hat er absolut problemlos und zuverlässig gemeistert.

Tja, der Twingo – vom „billigen Kleinstwagen für Fahranfänger“ hat er sich inzwischen zum Kultobjekt gemausert.
Die ersten Exemplare fahren gar bereits mit H-Kennzeichen umher.

Dank Airbags ist der Phase 2-Twingo ein bisschen alltagstauglicher als die ersten Modelle der Phase 1, dabei aber nicht weniger kultig, weil Phase 2 sich die Phase 1-Optik bewahrt hat.

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Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichem Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag.