Mercedes-Benz 200 (W123), sehr schöner Zustand, H-Zulassung
Sehr schöner Mercedes 200 der dritten Serie – einer der letzten aus dem Jahr 1984.
Die Außenlackierung in 737 Classicweiß war damals modern, die Innenausstattung im Farbton 056 Dunkelolive eher „outdated“. Diese etwas ungewöhnliche Farbkombination macht diesen 200er zu einem echten 80er-Jahre-Zeitzeugen.
Zum W123 als solches muss man nicht viel sagen – legendär sind seine Langlebigkeit und seine schier unverwüstliche Technik. Als Langzeitauto hat er sich millionenfach bewährt, kurvt auch heute noch mit siebenstelligen Kilometerständen als Taxi in allen möglichen Teilen der Welt herum.
Unser Exemplar stammt aus Liebhaber-Besitz und befindet sich in einem sehr schönen und rostfreien Zustand.
Vor vielen Jahren erfolgte eine Neulackierung im Originalfarbton 737 Classicweiß in sehr guter Qualität.
Das Auto bekam schöne BBS 15-Zoll-Leichtmetallfelgen spendiert, die ihm unserer Meinung nach hervorragend stehen.
Ansonsten ist der Wagen – wie die meisten 200er der W123-Baureihe eher zurückhaltend ausgestattet: 504 Außenspiegel rechts, von innen elektrisch einstellbar / 534 Antenne mechanisch / 673 Batterie mit größerer Kapazität.
Immerhin verfügt er 1984 bereits serienmäßig über die Servolenkung, den in der Höhe einstellbaren Fahrersitz sowie die klappbare Mittelarmlehne vorn.
Technisch ist es um diesen 200er bestens bestellt.
Er fährt, bremst und lenkt straff und geschmeidig, wie man es von einem Mercedes erwarten darf.
Nichts klappert, nichts knirscht.
Selbstverständlich verfügt er über ein „H“-Kennzeichen und ist nach Sammlungsverkleinerung des letzten Besitzers nun auf der Suche nach einem neuen Liebhaber oder einer neuen Liebhaberin.
Auf Wunsch erhalten Sie dieses Fahrzeug mit einer auf Old- und Youngtimer zugeschnittenen umfangreichen Garantie.
Gerne senden wir Ihnen weitere Detailfotos oder Videos des Fahrzeugs per E-Mail oder per WhatsApp.
Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichem Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag.